FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten:

Was bringt mir die Mitgliedschaft im Dorfladen?

Mit Ihrem Beitrag erwerben Sie einen Genossenschaftsanteil. Sie werden also echter Miteigentümer.

Ein Anteil kostet 200 € — jedes Mitglied kann auch mehrere Anteile erwerben. Jedes Mitglied (“Genosse”) hat unabhängig von der Anzahl seiner Anteile das gleiche Stimmrecht.

Wenn der Laden dann gut läuft und eine Rendite abwirft, entscheidet die Genossenschaft (also auch Sie), wie diese verwendet werden soll.

Als Mitglied haben Sie volles Stimmrecht und können z.B. mitbestimmen welche Waren und Dienstleistungen angeboten werden.

Was ist eine Genossenschaft?

Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen legten vor über 160 Jahren unabhängig voneinander mit der Gründung der ersten Genossenschaften den entscheidenden Grundstein für die Rechtsform Genossenschaft. Das Modell der Organisation von gemeinsamen Interessen bewährt sich bis heute getreu der genossenschaftlichen Idee: Was einer allein nicht schafft, dass schaffen viele gemeinsam. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen, bei denen der Profit im Vordergrund steht, stehen bei Genossenschaften vor allem die Genossenschaftsmitglieder im Fokus. Die Förderung ihrer wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ist die Kernaufgabe einer Genossenschaft.

Was habe ich als Mitglied (Genosse) zu erwarten?

Die Mitglieder (Genossen) sind zugleich Kunden der Genossenschaft, die den Hirzenhainer Dorfladen betreibt. Die erwirtschafteten Gewinne, die mit dem Laden erzielt werden, sind in erster Linie als Ersparnisse für Investitionen und die Instandhaltung anzusehen. Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählt. Der Vorstand wiederum wird vom Aufsichtsrat bestellt und überwacht.

Was passiert mit meinen Anteilen (meinem Geld)?

Das Startkapital, welches durch das Zeichnen von Anteilen zur Verfügung steht, wird für die Anschaffung der Einrichtung und der ersten Warenausstattung, die Werbung und für sonstige anfallende Kosten eingesetzt.

Wer haftet, wenn sich der Dorfladen nicht trägt?

Es haftet die Genossenschaft als juristische Person. Die Genossenschaftsmitglieder haften lediglich mit dem von ihnen gezeichneten Kapital. Darüber hinaus trifft die Mitglieder (Genossen) keine Haftung.

Muss ich als Genosse ausschließlich im Laden einkaufen?

Natürlich nicht, aber aus Erfahrungen weiß man, dass sich Genossen ihrem eigenen Laden gegenüber sehr viel verbundener zeigen.